
Schwermetalle und Pestizide in Tampons
Forschende aus den USA wiesen im Jahr 2024 Spuren von insgesamt 16 Metallen – darunter Schwermetalle wie Arsen, Blei und Cadmium – in Tampons unterschiedlicher Hersteller nach, auch aus der EU. In 2015 und 2016 wurden geringe Mengen an Pestizidrückständen in verschiedenen Hygieneprodukten aus Baumwolle gemessen. „Da Tampons hauptsächlich aus Baumwolle bestehen, kann dies nicht gänzlich ausgeschlossen werden“, erklärt Suna Nicolai, die sich am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) mit der Sicherheit von Verbraucherprodukten beschäftigt. Die eingesetzte Zell- und Baumwolle sollte den Reinheitsanforderungen des Europäischen Arzneibuches für nichtsterile Verbandwatte aus Baumwolle und Viskose entsprechen. Demnach müssen Pestizidrückstände auf ein technisch nicht vermeidbares Minimum reduziert werden. „Nach Einschätzung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Pestizidrückstände und Schwermetalle in Tampons, selbst bei einer vollständigen Aufnahme über die Schleimhaut, nicht zu erwarten“, fasst Nicolai zusammen.
Alternativen - begrenzte Daten
Im Sortiment der Periodenprodukte sind wiederverwendbare Alternativen mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Dazu zählen auch Menstruationstassen. Sie werden meist aus medizinischem Silikon gefertigt, daneben kommen auch thermoplastische Elastomere (gummiähnliche Kunststoffe) oder Kautschuk zum Einsatz. Abhängig vom Material könnten unterschiedliche Rückstände in den Menstruationstassen vorkommen. Die Datenlage zu potenziellen gesundheitlichen Risiken ist begrenzt. Erste vom Verbraucherschutz erhobene Daten weisen jedoch nicht darauf hin, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Als weitere nachhaltigere Alternative gelten Menstruationsschwämme, die unter anderem aus Meeresschwämmen hergestellt werden. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat zu Menstruationsschwämmen noch keine gesundheitliche Risikobewertung durchgeführt. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der Belastung mit Bakterien, Schimmelpilzen und Rückständen, beispielsweise von Muscheln.
Auf die Hygiene kommt's an
Bei Periodenprodukten, die in den Körper eingeführt werden – also Tampons, Menstruationstassen und -schwämme –, sollte ein besonderes Augenmerk auf der Hygiene liegen. Dazu zählen gründliches Händewaschen, die Reinigung bei Mehrwegprodukten und das regelmäßige Wechseln der eingeführten Produkte. Auf diese Weise lässt sich das Risiko für das toxische Schocksyndrom (TSS) reduzieren. Das TSS ist eine seltene, plötzlich eintretende Erkrankung, die durch Bakterien verursacht wird. Dabei kann es unter anderem zu Fieber, Kopfschmerzen oder Hautausschlag kommen. In schweren Fällen kann es zu lebensbedrohlichen Zuständen wie Multiorganversagen oder Herz-Kreislauf-Versagen kommen.
Für viele Frauen stellt Periodenunterwäsche eine willkommene Alternative dar. Das Blut wird durch eine mehrschichtige integrierte Einlage im Schritt absorbiert. Um Bakterienwachstum und unangenehmen Gerüchen entgegenzuwirken, verwenden einige Hersteller Biozide wie Silberchlorid.
Biozide - fehlende Genehmigungen
„Biozide müssen vor dem Gebrauch genehmigt werden. Für viele der sogenannten Altwirkstoffe, die bereits vor Mai 2000 eingesetzt wurden, laufen derzeit noch europäische Genehmigungsverfahren. Die Stoffe dürfen in Periodenunterwäsche verwendet werden, bis die Verfahren abgeschlossen sind“, erläutert Dr. Vera Ritz. Sie steuert am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung die gesundheitliche Bewertung von Bioziden. Doch auch bis dahin sind die Hersteller verpflichtet, ein sicheres und wirksames Produkt bereitzustellen und ihren Kennzeichnungs- und Informationspflichten nachzukommen.
„Biozide können je nach Stoffeigenschaften abhängig von der Konzentration gesundheitliche Auswirkungen haben, darunter allergische Reaktionen oder Störungen der Hautbakterienflora“, so Ritz. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, bei Bedenken auf andere Produkte auszuweichen, bis die Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind.
Grundsätzlich gilt für alle Periodenprodukte: Der Hersteller oder Inverkehrbringer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Stichprobenartige Überprüfungen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) koordiniert werden, erfolgen durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder.



