
Die für Kosmetika vorgeschriebene Sicherheitsbewertung stellt sicher, dass durch diese Stoffe keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. PFAS werden in der Umwelt nicht abgebaut. In der EU sind deshalb bestimmte gesundheitsschädliche PFAS und deren Vorläufersubstanzen verboten. Eine Studie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur) ergab, dass in mehr als 96 % der begutachteten Kosmetikprodukte keine verbotenen PFAS auf der Inhaltsstoffliste gefunden wurden. Fast alle der beanstandeten Produkte enthielten Perfluorononyl Dimethicon – ein Polymer, dessen Aufnahme über die Haut aufgrund der Molekülgröße sehr unwahrscheinlich ist. Es kann aber in der Umwelt potenziell gesundheitsschädliche PFAS freisetzen.



