Hinweis zur Erscheinungsweise von BfR2GO

Das aktuelle BfR2GO ist soeben erschienen (Juni 2026). Die nächste Ausgabe kommt im Dezember 2026. Interner Link:Zum Abonnement

Schmink-Risiko?

Frau tuscht sich die Wimpern
Copyright cyano66/gettyimages
Artikel hören:

Kosmetik wie Mascara, Foundations oder Lip- und Eyeliner kann bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten.

Die für Kosmetika vorgeschriebene Sicherheitsbewertung stellt sicher, dass durch diese Stoffe keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. PFAS werden in der Umwelt nicht abgebaut. In der EU sind deshalb bestimmte gesundheitsschädliche PFAS und deren Vorläufersubstanzen verboten. Eine Studie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur) ergab, dass in mehr als 96 % der begutachteten Kosmetikprodukte keine verbotenen PFAS auf der Inhaltsstoffliste gefunden wurden. Fast alle der beanstandeten Produkte enthielten Perfluorononyl Dimethicon – ein Polymer, dessen Aufnahme über die Haut aufgrund der Molekülgröße sehr unwahrscheinlich ist. Es kann aber in der Umwelt potenziell gesundheitsschädliche PFAS freisetzen.

Highlights der aktuellen Ausgabe

Keine Ausgabe mehr verpassen

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Wissenschaftsmagazin BfR2GO erscheint zweimal jährlich. Hier für die Abonnements anmelden.