
Gefährliche Verwechlungsgefahr
Neben dem bewussten Konsum besteht das Risiko, dass die Produkte fälschlicherweise mit regulären Süßigkeiten verwechselt werden. „Vor allem für besonders empfindliche Gruppen wie Kinder kann die Verwechslung ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen haben“, erklärt Dr. Nina Glaser, die am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) an der Einführung des Nationalen Vergiftungsregisters beteiligt ist. „Sie verzehren unter Umständen größere Mengen als Erwachsene, die die Produkte zu Rauschzwecken dosiert zu sich nehmen.“ Die Folge können schwerwiegende Vergiftungen sein.
Europaweiter Trend
In den letzten Jahren sorgten insbesondere Produkte mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze für Aufmerksamkeit, allen voran HHC. Produkte mit HHC wurden erstmals 2022 auf dem europäischen Markt gesichtet und vor allem als „legaler Ersatz“ für Cannabis bzw. THC (Tetrahydrocannabinol) beworben. Das Angebot stieg daraufhin schnell an. Am Ende desselben Jahres waren sie bereits in der Mehrzahl der EU-Staaten zu finden.
Dass der Konsum von HHC jedoch nicht nur die versprochenen Glücksgefühle auslösen kann, wurde in Form von Vergiftungsfällen deutlich. In Tschechien kamen mehrere Kinder nach dem Verzehr von Produkten mit HHC-Zusatz, die an Süßigkeiten erinnerten, ins Krankenhaus. Auch in Deutschland und Frankreich wurden Fälle mit leichten bis schwerwiegenden Symptomen durch den Konsum von HHC-haltigen Produkten dokumentiert.
„Seit Juni 2024 fällt HHC in Deutschland unter das ‚Neue-psychoaktive- Stoffe-Gesetz‘ (NpSG). Das heißt, es ist verboten, mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel zu treiben und ihn in den Verkehr zu bringen“, sagt Prof. Dr. Bernd Schäfer, der sich am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung unter anderem mit gesundheitlichen Risiken von Pflanzenstoffen beschäftigt. Auch andere EU-Länder regulieren HHC-Produkte mittlerweile. Dazu gehören Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Schweden und Tschechien.
Benefits statt Risiko?
HHC, THC – war da nicht noch was? CBD (kurz für Cannabidiol) ist ebenfalls ein Cannabinoid der Hanfpflanze, wirkt allerdings nicht psychoaktiv. CBD-Produkte werden vorrangig als „Nahrungsergänzungsmittel“ angeboten. Hersteller versprechen viele gesundheitsfördernde Wirkungen, die größtenteils nicht wissenschaftlich belegt sind. In der EU werden derartige Produkte jedoch als nicht verkehrsfähig angesehen, da sie als neuartige Lebensmittel gelten, die vor der Vermarktung einer Zulassung durch die Europäische Kommission bedürfen.
Auch das Angebot an Lebensmitteln mit Hanfsamen ist in den letzten Jahren gestiegen. Sie werden für die Speiseöl-Gewinnung genutzt und Müsliriegeln, Nudeln oder Proteinpulvern zugesetzt. „Die Samen enthalten wichtige Nährstoffe wie essenzielle Aminosäuren und Fettsäuren, aber natürlicherweise kein THC. Sie können jedoch bei der Ernte und Verarbeitung durch den Kontakt mit THC-haltigen Teilen der Hanfpflanze verunreinigt werden“, erklärt Schäfer. Mit geeigneten Maßnahmen lassen sich die Gehalte an THC grundsätzlich niedrig halten. Die meisten Hanfsamenöle weisen so geringe THC-Gehalte auf, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Der Verzehr kann zu schwerwiegenden Vergiftungen führen - besonders bei Kindern
Fliegenpilzgift in Gummibärchen
Neben den psychoaktiven Cannabinoiden der Hanfpflanze gibt es auch andere natürliche Stoffe mit berauschender Wirkung. „Dazu zählt Muscimol, ein Inhaltsstoff des Fliegenpilzes“, sagt Glaser. Lebensmittelähnliche Erzeugnisse mit Muscimol werden im Handel angeboten. „Der Verzehr von diesen Produkten kann nicht nur zu einem Rausch, sondern auch zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.“ Dies zeigt auch ein Fall aus Hessen. Nach dem Verzehr muscimolhaltiger „Gummibärchen“ musste ein Mann mit Vergiftungssymptomen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Auf Nachfrage des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung berichteten die deutschen Giftinformationszentren von mehreren Fällen, in denen Muscimol-Konsum Folgen wie Verwirrtheit und Bewusstseinseintrübungen bis hin zum Koma hatte.
Mit dem Ziel, solche Vergiftungsgeschehen bundesweit noch besser verfolgen zu können, geht am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ab 2026 das Nationale Vergiftungsregister an den Start. Dort werden Vergiftungsmeldungen aus den Giftinformationszentren der Länder, aus Kliniken und Arztpraxen sowie von den gesetzlichen Unfallversicherungen zusammengeführt und für weitere Auswertungen gesammelt zur Verfügung gestellt.



