
Am Anfang dieser Entwicklung steht die Unterscheidung von Gefahr und Risiko. Beide Begriffe werden meist synonym verwendet, aber wissenschaftlich gesehen besteht zwischen ihnen ein großer Unterschied. Eine „Gefahr“ ist etwas, das potenziell schaden kann. Das „Risiko“ dagegen bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefahr auch tatsächlich einen Schaden verursacht.
DER TIGER UND DIE DOSIS
Anschaulich gesagt: Ein Tiger ist eine Gefahr für andere Lebewesen wie den Menschen. Befindet der Tiger sich in einem Käfig, ist das Risiko, zur Beute zu werden, jedoch gering. Erst wenn der Käfig geöffnet wird, steigt es an. Bezogen auf chemische Substanzen bedeutet das, dass die Menge einer aufgenommenen Substanz, ihre Dosis, über das Risiko für den Menschen entscheidet. Eine sehr kleine Dosis eines gefährlichen Stoffs hat kein hohes Risiko zur Folge (Tiger im Käfig), eine große Dosis dagegen schon (Tiger läuft frei herum). Die Dosis macht das Gift – diese Erkenntnis stammt von dem Arzt Paracelsus, der im 16. Jahrhundert lebte. Bis heute ist sie nahezu unumschränkt gültig und zugleich die Grundlage der Wissenschaft von den Giften, der Toxikologie. Das Risiko steht überall auf der Welt im Vordergrund, wenn es um die Einschätzung des Schadenspotenzials von Chemikalien geht. In der EU sind Chemikalien (über die REACHVerordnung), Pflanzenschutzmittel, Biozide, Kosmetik und weitere chemikalienhaltige Produkte im Wesentlichen mit Blick auf mit ihnen verbundene Risiken reguliert. Auf diese Weise wird der verantwortungsvolle Gebrauch von Chemikalien ermöglicht und zugleich ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleistet.
Gefahr oder Risiko?
In unserer Alltagssprache nutzen wir die beiden Begriffe oft synonym. Die wissenschaftliche Risikobewertung unterscheidet hingegen streng. Ob eine mögliche Gefahr mit einem Risiko verbunden ist, hängt vom „Ausgesetztsein“ (Exposition) ab: wie viel, wie lange und wie oft.

EINGESTUFT, GEKENNZEICHNET, VERPACKT
Allerdings gibt es Ausnahmen von der Risiko-Regel. Das gilt insbesondere für die 2009 in Kraft getretene CLP-Verordnung der EU (1272/2008) und weitere europäische Gesetzgebungen, die sich direkt auf die CLP-Verordnung beziehen. CLP steht für „Classification, Labelling, Packaging“. Die Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische. Im Zentrum steht der Gedanke, grundsätzlich auf Gefahren hinzuweisen – dementsprechend ist Gefahrenbewertung die Grundlage der CLP-Verordnung. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob der bestimmungsgemäße Einsatz eines chemischen Stoffes tatsächlich mit einem Gesundheitsrisiko verknüpft ist. Die Einstufung in verschiedene Gefahrenkategorien erfolgt durch die europäische Chemikalienagentur ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur.
GEFAHR: GANZ ODER GAR NICHT
Besitzt eine Chemikalie CMRE-Eigenschaften gemäß CLP-Verordnung (siehe Kasten), kann das bedeuten, dass sie in bestimmten Anwendungsgebieten nicht mehr eingesetzt werden darf. Diese gefahrenbasierten „Cut-off-(Kappungs-)Kriterien“ gelten insbesondere für Pflanzenschutzmittel und Biozide. Anstelle einer differenzierten Bewertung, bei der berücksichtigt wird, wie stark ein Betroffener der Substanz gegenüber ausgesetzt (exponiert) ist, tritt ein Alles-oder-nichts-Prinzip. Die Dosis einer Substanz spielt bei der Einstufung als Gefahrstoff also keine Rolle mehr. „Diese Regelung wurde sicher mit den besten Absichten für den Verbraucherschutz eingeführt“, sagt die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Biozid-Expertin Dr. Vera Ritz. „Aber nach mehr als zehn Jahren Erfahrung muss man sagen, dass die Erwartungen sich nicht erfüllt haben und der Schutzeffekt sich teilweise in sein Gegenteil verkehrt hat.“
Das Problem wird besonders deutlich bei Ethanol und Jod. Beide sind als Desinfektionsmittel praktisch nicht zu ersetzen. Ethanol als chemische Substanz wird wahrscheinlich künftig unter CLP-Verordnung als krebserzeugend und reproduktionstoxisch eingestuft, erfüllt also zwei CMRE-Kriterien, auch wenn diese Gesundheitsfolgen nicht beim Gebrauch als Desinfektionsmittel zu befürchten sind – dazu ist die Dosis, die in den Körper aufgenommen wird, viel zu gering, anders als zum Beispiel beim Hochkonsum alkoholhaltiger Getränke. Jod kann als Baustein der Schilddrüsenhormone in überhöhter Konzentration nachteilig in den Hormonhaushalt eingreifen, aber das ist beim Einsatz als Desinfektionsmittel nicht zu erwarten.
Dennoch droht beiden Substanzen das Aus oder zumindest erhebliche Verwendungseinschränkung als Biozidwirkstoff in Desinfektionsmitteln, wenn in der entsprechenden EU-Verordnung die CMRE-Eigenschaften als „Cut-off-Kriterien“ ausschlaggebend werden. Als Industriechemikalien können Ethanol und Jod gemäß der geltenden REACH-Verordnung jedoch weiter verwendet werden – und natürlich werden auch Wein, Bier und Jodsalz nicht verboten.
EIN STOFF, EINE BEWERTUNG
Risiko oder Gefahr? Das Thema hat auch Bedeutung für „Eine Substanz, eine Bewertung“ – unter diesem Motto steht eine Initiative der EU, die 2026 gesetzlich verankert wurde. Sie sieht vor, dass ein Stoff trotz vieler unterschiedlicher Verordnungen künftig so weit als möglich einheitlich bewertet wird. Eine gemeinsame Datenbank für Chemikalien bildet das Zentrum. Und wie soll bewertet werden? „Der einzig sinnvolle Weg besteht darin, in einer solchen vereinheitlichten Bewertung risikobasierte Ansätze zu wählen“, sagt Mehr erfahren BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Mitteilung „Gefahr oder Risiko als Maßstab?“ BESONDERS GEFÄHRLICHE STOFFEIGENSCHAFTEN: — krebserzeugend (karzinogen) — erbgutverändernd (mutagen) — fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) — hormonell schädigend (endokrin disruptiv) Diese Eigenschaften werden unter dem Kürzel CMRE (Carcinogenic, Mutagenic, Toxic to Reproduction, Endocrin Disrupting) zusammengefasst. Vera Ritz. „Wir werden bestimmte ,gefährliche‘ Stoffe auch in Zukunft einsetzen müssen.“

DIE DOSIS MACHT DAS GIFT – DIESE ERKENNTNIS STAMMT VOM ARZT PARACELSUS UND IST DIE GRUNDLAGE DER WISSENSCHAFT VON DEN GIFTEN.
Für EU-weite Bestrebungen, die Zahl der Tierversuche zu verringern, ist eine risikobasierte Bewertung ebenfalls von Vorteil. In der EU werden neue tierversuchsfreie Prüfmethoden erforscht und entwickelt, etwa im umfangreichen PARC-Vorhaben. Diese „Risikobewertungen der nächsten Generation“ ermöglichen auf vielen Ebenen neuartige Einblicke in die Wirkung von Chemikalien auf den menschlichen Organismus. „Ein Verständnis dieser biologischen Prozesse ist nur möglich, wenn man die Dosis einer Substanz in Betracht zieht“, sagt Vera Ritz.
Ob Ethanol und Jod tatsächlich als Desinfektionsmittel verschwinden, wird die Zukunft zeigen. Verbände der deutschen Gesundheitsindustrie warnen in Bezug auf Ethanol vor der Neueinstufung. Diese würde die Produktion und den Einsatz von Desinfektionsmitteln, Arzneimitteln und Medizinprodukten erschweren oder gar verbieten. Und stillenden Frauen, die im medizinischen Bereich arbeiten, würde ein Berufsverbot drohen, wenn Ethanol als toxisch über die Muttermilch (Laktation) eingestuft werden sollte.
Zumindest die Genehmigung von Ethanol für die Verwendung in Desinfektionsmitteln wurde vom zuständigen ECHAkurz fürEuropäische Chemikalienagentur-Komitee Ende Februar empfohlen – allerdings ohne Äußerung zu einer möglichen Einstufung als CMRE-Stoff. Kommt das Verbot also dennoch? „Noch ist alles offen“, sagt Vera Ritz. „Aber das Risiko besteht.“



