natürliche
aus pflanzlichen oder tierischen Ausgangsstoffen, z. B. der grüne Blattfarbstoff Chlorophyll (E140) aus Pflanzen
In der Europäischen Union (EU) sind derzeit 40 Lebensmittelfarbstoffe zugelassen. Im Supermarkt begegnen sie uns in vielen Produkten – und sorgen für gemischte Gefühle, wie eine regelmäßige Umfrage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) zeigt: Knapp ein Viertel der Befragten zeigt sich „sehr beunruhigt“. Ein weiteres Drittel gibt an, in Bezug auf die Farbstoffe „gar nicht“ beunruhigt zu sein. Mehr als ein Drittel der Befragten fühlt sich allerdings nicht gut über die Stoffe informiert.
Lebensmittelfarbstoffe gehören zu den Zusatzstoffen und dürfen in der EU nur nach einer Zulassung verwendet werden. „Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Verwendungsbedingungen für die Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind, soweit die verfügbaren wissenschaftlichen Daten ein Urteil hierüber erlauben“, zitiert Dr. Rainer Gürtler, Lebensmitteltoxikologe am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, die EU-Zusatzstoff-Verordnung. Die gesundheitliche Bewertung nimmt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) vor und prüft dazu umfangreiche Daten zu möglichen gesundheitsschädlichen Wirkungen und zur potenziellen Aufnahmemenge. Stoffe, die erbgutschädigend und/oder krebserzeugend wirken, werden nicht zugelassen. „Dabei hängt es nicht davon ab, ob eine Substanz natürlich oder synthetisch ist“, erklärt Rainer Gürtler, „sondern es kommt auf ihre chemische Struktur an.“
Da Forschung immer neues Wissen schafft, werden Bewertungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit und damit auch die Zulassung von Farbstoffen regelmäßig auf den Prüfstand gestellt. Das aktuelle Prüfprogramm der EU sieht vor, dass alle Farbstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, eine Neubewertung auf EU-Ebene durchlaufen. Dies betraf beispielsweise Titandioxid: Die Verwendung des weißen Pigments als Lebensmittelfarbstoff (ehemals E 171) wurde in der Folge aufgrund einer möglichen erbgutschädigenden Wirkung als nicht mehr sicher angesehen und ist seit 2022 nicht mehr zugelassen.

Für einige Farbstoffe hat die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zur Neubewertung noch Klärungsbedarf. Das betrifft beispielsweise die Partikelgrößen und ihre Verteilung sowie das mögliche Vorkommen von Nanopartikeln, das eine besondere Bewertung erforderlich machen würde. Daher sind einige Farbstoffe wegen fehlender Daten oder identifizierter Unsicherheiten noch nicht abschließend (neu) bewertet. „Doch es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die zu den zugelassenen Lebensmittelfarbstoffen gesundheitliche Bedenken rechtfertigen würden“, fasst BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Experte Gürtler zusammen.

Bestimmte Stoffe waren in der Vergangenheit immer wieder Anlass für Diskussionen: Azofarbstoffe. „Dabei geht es um die Frage, ob sie sich durch chemische Prozesse verändern und die Substanz Anilin entsteht“, erklärt Gürtler. Anilin wirkt potenziell erbgutschädigend und krebserzeugend. In dieser Hinsicht hat die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) den Azofarbstoff Red 2G (ehemals E 128) im Jahr 2007 neu bewertet. Die Substanz ist inzwischen als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr zugelassen.
Andererseits hat sich ein vor einiger Zeit für Allurarot AC (E 129) bestehender (schwacher) Verdacht auf eine potenzielle genotoxische Wirkung in nachfolgend durchgeführten adäquaten Studien nicht bestätigt. „Die damals bestehenden Unsicherheiten wurden damit beseitigt“, so Gürtler.
Wer auf bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe verzichten möchte, kann das beim Einkaufen tun: Die auf der Verpackung angegebenen E-Nummern lassen erkennen, ob ein Lebensmittel gefärbt ist. E 100 bis E 180 oder die Namen der Farbstoffe sind bei verpackten Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis angegeben, zusammen mit dem Zusatz „Farbstoff“. Also etwa „Farbstoff Annatto“ oder „Farbstoff E 160b“.
Sind Farbstoffe in unverpackten Lebensmitteln oder in Speisen enthalten, müssen die jeweiligen Verkaufsstellen beziehungsweise Gastronomiebetriebe Informationen bereitstellen.