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Kategorie Lebensmittel

Bunt, bunt, bunt sind alle meine SpEisen...

bunte Cerealien verteilt auf dem Tisch mit einem Krug Milch im Hintergrund
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Farbstoffe sollen Lebensmittel appetitlich und gut aussehen lassen – über Tage, Wochen, sogar Monate. Auf Verpackungen sind sie an den „E-Nummern“ erkennbar. Der Gesundheit dürfen sie nicht schaden.

Butter erstrahlt in Gelb durch die Zugabe von Beta- Carotin, Bonbons kommen mithilfe von Indigotin blau daher – vielen Lebensmitteln werden Farbstoffe zugesetzt, um ihren natürlichen Farbton zu verändern oder zu verstärken. Manchmal sollen Farbstoffe auch besonderes Interesse für ein Lebensmittel wecken, etwa mit ungewöhnlichem oder knalligem Aussehen. Aber nicht alle Lebensmittel dürfen gefärbt werden – Milch, Zucker, Brot, Obst, Gemüse oder Pilze zum Beispiel nicht.

GEFÜHLSMIX BEIM FARBENMIX

In der Europäischen Union (EU) sind derzeit 40 Lebensmittelfarbstoffe zugelassen. Im Supermarkt begegnen sie uns in vielen Produkten – und sorgen für gemischte Gefühle, wie eine regelmäßige Umfrage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) zeigt: Knapp ein Viertel der Befragten zeigt sich „sehr beunruhigt“. Ein weiteres Drittel gibt an, in Bezug auf die Farbstoffe „gar nicht“ beunruhigt zu sein. Mehr als ein Drittel der Befragten fühlt sich allerdings nicht gut über die Stoffe informiert.

GEPRÜFT UND ZUGELASSEN 

Lebensmittelfarbstoffe gehören zu den Zusatzstoffen und dürfen in der EU nur nach einer Zulassung verwendet werden. „Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Verwendungsbedingungen für die Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind, soweit die verfügbaren wissenschaftlichen Daten ein Urteil hierüber erlauben“, zitiert Dr. Rainer Gürtler, Lebensmitteltoxikologe am BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, die EU-Zusatzstoff-Verordnung. Die gesundheitliche Bewertung nimmt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) vor und prüft dazu umfangreiche Daten zu möglichen gesundheitsschädlichen Wirkungen und zur potenziellen Aufnahmemenge. Stoffe, die erbgutschädigend und/oder krebserzeugend wirken, werden nicht zugelassen. „Dabei hängt es nicht davon ab, ob eine Substanz natürlich oder synthetisch ist“, erklärt Rainer Gürtler, „sondern es kommt auf ihre chemische Struktur an.“

KEIN SCHWARZ-WEISS

Da Forschung immer neues Wissen schafft, werden Bewertungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit und damit auch die Zulassung von Farbstoffen regelmäßig auf den Prüfstand gestellt. Das aktuelle Prüfprogramm der EU sieht vor, dass alle Farbstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, eine Neubewertung auf EU-Ebene durchlaufen. Dies betraf beispielsweise Titandioxid: Die Verwendung des weißen Pigments als Lebensmittelfarbstoff (ehemals E 171) wurde in der Folge aufgrund einer möglichen erbgutschädigenden Wirkung als nicht mehr sicher angesehen und ist seit 2022 nicht mehr zugelassen.

Die Palette der Lebensmittelfarbstoffe

Farbtropfen Grün Gelb Pink
Copyright BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
  • natürliche

    aus pflanzlichen oder tierischen Ausgangsstoffen, z. B. der grüne Blattfarbstoff Chlorophyll (E140) aus Pflanzen

  • natur-identische

    synthetische oder durch Fermentation erzeugte Nachbildung natürlicher Moleküle, z. B. Riboflavin (E 101), dessen natürliches Vorbild Vitamin B2 in vielen pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln vorkommt

  • künstliche

    chemisch synthetisierte Stoffe ohne natürliches Vorkommen, z. B. Azofarbstoffe

Für einige Farbstoffe hat die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zur Neubewertung noch Klärungsbedarf. Das betrifft beispielsweise die Partikelgrößen und ihre Verteilung sowie das mögliche Vorkommen von Nanopartikeln, das eine besondere Bewertung erforderlich machen würde. Daher sind einige Farbstoffe wegen fehlender Daten oder identifizierter Unsicherheiten noch nicht abschließend (neu) bewertet. „Doch es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die zu den zugelassenen Lebensmittelfarbstoffen gesundheitliche Bedenken rechtfertigen würden“, fasst BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Experte Gürtler zusammen.

AUS FÜR MANCHE (AZO-)FARBSTOFFE

Hand hält buntes Gebäck
Copyright Jena Ardell / gettyimages

Bestimmte Stoffe waren in der Vergangenheit immer wieder Anlass für Diskussionen: Azofarbstoffe. „Dabei geht es um die Frage, ob sie sich durch chemische Prozesse verändern und die Substanz Anilin entsteht“, erklärt Gürtler. Anilin wirkt potenziell erbgutschädigend und krebserzeugend. In dieser Hinsicht hat die EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) den Azofarbstoff Red 2G (ehemals E 128) im Jahr 2007 neu bewertet. Die Substanz ist inzwischen als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr zugelassen.

Andererseits hat sich ein vor einiger Zeit für Allurarot AC (E 129) bestehender (schwacher) Verdacht auf eine potenzielle genotoxische Wirkung in nachfolgend durchgeführten adäquaten Studien nicht bestätigt. „Die damals bestehenden Unsicherheiten wurden damit beseitigt“, so Gürtler.

JEDES E ENTDECKEN

Wer auf bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe verzichten möchte, kann das beim Einkaufen tun: Die auf der Verpackung angegebenen E-Nummern lassen erkennen, ob ein Lebensmittel gefärbt ist. E 100 bis E 180 oder die Namen der Farbstoffe sind bei verpackten Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis angegeben, zusammen mit dem Zusatz „Farbstoff“. Also etwa „Farbstoff Annatto“ oder „Farbstoff E 160b“. 

Sind Farbstoffe in unverpackten Lebensmitteln oder in Speisen enthalten, müssen die jeweiligen Verkaufsstellen beziehungsweise Gastronomiebetriebe Informationen bereitstellen.

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