
Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, solche Produkte an das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zu melden. Das gibt diese Informationen wiederum an die Giftinformationszentren der Länder zur medizinischen Notfallberatung im Vergiftungsfall weiter. Ob die Hersteller ihrer Meldepflicht nachkommen, prüfen die Überwachungsbehörden der Länder. Seit Februar 2025 können sie im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Behördenportal „Produktmitteilungen-online“ nachsehen, ob Mitteilungen zu entsprechenden Produkten vorliegen. Und so säumige Hersteller schnell ausfindig machen.


